Produkt Design
Das Produktdesign ist mittlerweile - im Rahmen des Markenrechts - ebenfalls
geschützt. Der gesetzliche Schutz eines Produktdesigns muss natürlich beantragt und genehmigt werden. Ausschlag
darüber, ob ein solcher Antrag Erfolg hat, gibt die Eigentümlichkeit des Designs. Das heißt, dass das Produkt in
Geschmack und oder Form eigentümlich sein muss. Mit Eigentümlichkeit (vor allem bezogen auf die Form) ist gemeint,
dass man das Produkt anhand seines Aussehens direkt der entsprechenden Marke zuordnen können muss (sofern man diese
Marke kennt, versteht sich). Somit ist der Schutz des Produktdesigns als ein Bestandteil des Markenrechts zu
verstehen. (Markenrecht)
Um eine praktische Vorstellung von diesem Rechtsbestand zu haben (Rechtsanwalt Würzburg), muss man sich nur
die signifikanten Designs ins Gedächtnis rufen, durch die sich einige bekannte Produkte auszeichnen. Die
Toblerone beispielsweise ist unverkennbar. Ebenso weisen auch berühmte Marken, wie die Kinderschokolade Riegel
oder die Yogurette Schokolade, ein unvergleichliches Aussehen auf. Man würde diese Produkte auch dann erkennen,
wenn sie unverpackt vor einem liegen würden. Ein einzigartiges Produktdesign ist also durchaus von
markenrechtlicher Relevanz. Da ist es also auch nicht weiter verwunderlich, dass die Konzerne ihr etabliertes
Produktdesign schützen möchten und im Zweifelsfall auch ihre Rechtsanwälte konsultieren, um gerichtlich gegen
identische oder täuschend ähnliche Produktdesigns vorzugehen und diese ggf. zu verhindern.
Gerade in den heutigen Zeiten von Konsum und Übersättigung kann ein innovatives
Produktdesign von entscheidender Bedeutung darüber sein, ob ein Produkt sich am Markt durchsetzen kann oder nicht.
Gerade bei Gegenständen und Verbrauchsgütern (Handys, Süßigkeiten etc.) für die kein grundsätzlicher Bedarf
besteht, ist ein hervorstechendes Produktdesign schon die halbe Miete dafür, dass sich das Produkt gegenüber der
Konkurrenz durchsetzen wird. Wer eine Marke etablieren möchte, kommt also nicht umhin, insbesondere das
Produktdesign im Voraus zu optimieren. Wenn dabei etwas entsprechend “Eigentümliches“ entsteht, dann tut man gut
daran, sich dieses Design gleich unter Markenschutz zu stellen.
Die gesetzlichen Maßnahmen und Regelungen zum Schutz des Markendesigns haben sich
in letzter Zeit vor allem deshalb etablieren können, weil der Markt immer übersättigter wird. Dadurch wird
natürlich auch die optische Vielfalt enger. Würde das Produktdesign nicht mittlerweile geschützt werden, würde das
Replica verschiedenster Art Tür und Tor öffnen. Man muss auch anerkennen, dass die optische Gestalt eines Produktes
schon genauso viel (oder gar mehr) Wiedererkennungswert hat, als ein Markenname selbst. Denke man doch allein an
die einzigartige Form von Maggi- oder Coca-Cola-Flaschen. Abgesehen davon lässt sich nicht leugnen, dass ein
Markenname erst einmal etabliert werden muss, um Erfolg zu garantieren. Ein ansprechendes, einzigartiges
Produktdesign dient aber sofort als Anreiz und kann sogar - langfristig betrachtet - dafür verantwortlich sei, dass
sich ein Markenname überhaupt durchsetzen und etablieren kann. Jeder, der mal genauer drüber nachdenkt, wird
einräumen müssen, dass fast jede Marke und jeder spezielle Brand ein ganz individuelles Design hat. Am deutlichsten
wird das, wenn man die optischen Merkmale einiger bekannter Marken überdenkt und diese dann mit gleichartigen
Produkten aus demselben Warensegment vergleicht, die weniger bekannt sind. Es werden fast immer die Markenartikel
sein, denen die Mehrheit der Konsumenten das bessere, ansprechender Produktdesign bescheinigt.
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